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   OLG München, 28.01.1997 - 21 W 3421/96   

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https://dejure.org/1997,5849
OLG München, 28.01.1997 - 21 W 3421/96 (https://dejure.org/1997,5849)
OLG München, Entscheidung vom 28.01.1997 - 21 W 3421/96 (https://dejure.org/1997,5849)
OLG München, Entscheidung vom 28. Januar 1997 - 21 W 3421/96 (https://dejure.org/1997,5849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Stufenklage; Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs; Begriff der Unentgeltlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 26 O 12233/96
  • OLG München, 28.01.1997 - 21 W 3421/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1144
  • FamRZ 1997, 895
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.1991 - IX ZR 74/90

    Entgeltliche Verfügung durch Verzicht auf den Pflichtteil

    Auszug aus OLG München, 28.01.1997 - 21 W 3421/96
    Das gilt um so mehr, als nicht der Nominalbetrag der Grundpfandrechte nebst Zinsen, sondern ihre niedrigere Valutierung zur Zeit der Veräußerung maßgebend ist (vgl. BGH WM 1991, 1053 mit weiteren Nachweisen; Kilger/Huber a.a.O. § 1 Anmerkung IV.2, c).

    Erst wenn feststeht, daß objektiv betrachtet, der Schuldner überhaupt einen Gegenwert für seine Zuwendung erhalten hat oder ihm eine werthaltige Gegenleistung versprochen worden ist, besteht Anlaß zu prüfen, ob die Beteiligten die erbrachte oder versprochene Gegenleistung als Entgelt angesehen haben oder mit der Verfügung des Schuldners Freigiebigkeit, wenn auch nur zum Teil, bezweckt war (BGH WM 1991, 1053 /1054 mit weiteren Nachweisen; Kilger/Huber a.a.O. § 3 Anmerkung III.1, b, c mit weiteren Nachweisen).

    Das Vermögen des Schuldners, in das die Gläubigerin hätte vollstrecken können, ist nur vermindert worden Die Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Grundstück hat keine Zugriffsmöglichkeit für Gläubiger des Schuldners eröffnet (vgl. BGH WM 1991, 1053/1055).

  • BGH, 06.06.1979 - VIII ZR 255/78

    Auskunftsanspruch des Konkursverwalters

    Auszug aus OLG München, 28.01.1997 - 21 W 3421/96
    Eine nur auf Verdacht gegründete Auskunftsklage gibt es nicht, weil das auf eine dem Zivilprozeß fremde Ausforschung hinauslaufen würde (Kilger/Huber, AnfG , 8. Aufl., § 7 Anmerkung 11 mit weiteren Nachweisen; zum Auskunftsanspruch des Konkursverwalters vgl. BGHZ 74, 379/381 ff.).

    Aus der Verpflichtung zur Rückgewähr kann sich eine Pflicht zur Auskunftserteilung ergeben (§ 7 AnfG in Verbindung mit § 242 BGB ; Kilger/Huber a.a.O. § 7 Anmerkung 11 mit weiteren Nachweisen zur Auskunftspflicht des Anfechtungsgegners gegenüber dem Konkursverwalter vgl. BGHZ 74, 379/380 f.).

  • OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 639/03

    Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übereignung eines

    Nichts anderes kann aber bezüglich der Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz gelten, da insoweit dieselben Voraussetzungen gelten (vgl. OLG München, OLGR 1997, 33 f; FG Berlin, EFG 2004, 961 f; Huber, aaO., § 4 AnfG, Rdnr. 35; Sandweg, NJW 1989, 1968 (1973); Kollhosser, NJW 1994, 2313 (2316); wohl auch BGH, ZIP 1985, 372 (373 linke Spalte unter 2.); a. A. OLG München, NJW-RR 1998, 1144 f).
  • OLG München, 05.04.2004 - 16 WF 837/04

    Prozesskostenhilfe bei einer Stufenklage; Bewilligung im vorhinein für sämtliche

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  • FG Düsseldorf, 31.03.1999 - 4 K 6623/95

    Gemischte Grundstücksschenkung bei Übernahme von Verbindlichkeiten?

    Diese dinglichen Belastungen der übertragenen Grundstücke und des übertragenen Erbbaurechts haben sich am Bewertungsstichtag offensichtlich nicht ausgewirkt und sind deshalb nicht berücksichtigungsfähig (§ 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 6 Abs. 1 BewG ; vgl. hierzu auch: BFH, Urteil vom 8. Dezember 1993 - II R 61/89 - BFH/NV 1994, 373 (375); Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Dezember 1989 - 6 K 65/87 - Steuer-Eildienst (StE) 1990, 54; vgl. auch: Oberlandesgericht (OLG) München, Beschluß vom 28. Januar 1997 - 21 W 3421/96 - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) 1997, 895 (897)).
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